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DER unangebrachte Vergleich

Vergleiche gibt es in allen Formen und Farben. Preisvergleiche, Produktvergleiche, Vergleiche vor Gericht, oder auch nur Farbvergleiche. Wenige dieser Arten von Gegenüberstellungen schaffen es aber in die Leitmedien unserer Gesellschaft. Nur vereinzelt findet man kleinere Beiträge in Zeitungen, Nachrichtenmagazinen, oder sogar in Fernsehbeiträgen bezüglich eines Gerichtsvergleichs zwischen großen Konzernen, oder das Ergebnis diverser Studien. Nur in den sogenannten “Soft News” privater Fernsehsender, oder in diversen Hochglanzmagazinen findet man sie etwas häufiger.

Aber es gibt eine Ausnahme. Sozusagen der ultimative Vergleich, der zwar in etwa 100 Prozent der Fälle unangebracht ist, aber mit dem man sich der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sicher sein kann. Dieser EINE Vergleich ist der Holocaustvergleich, gern genommen von Populisten die mal wieder polarisieren, oder eine Debatte anheizen wollen, oder die einfach mal wieder Lust haben richtig schön drauf los zu pöbeln.

Geschichte, Klasse 9

© www.dieprojektoren.de / PIXELIO

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Für alle Leser mit Bildungslüche: das Wort Holocaust kommt aus dem griechischen und bedeutet “vollständig Verbranntes”, beziehungsweise “Brandopfer”. Es dient der Definition der massenhaften Ermordung der euröpäischen Juden während des zweiten Weltkrieges. Diesem historisch einzigartigen Verbrechen fielen über sechs Millionen Menschen zum Opfer. Der vom nationalsozialistischen Regime systematisch durchgeführte Völkermord wird auch Schoah (hebräisch für “Unheil”, “große Katastrophe”) genannt.

Dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte lässt sich in seiner Schrecklichkeit kaum übertreffen. Sollte es, was kein normal denkender Mensch jemals hoffen wird, wirklich übertroffen werden, wäre es wohl das größte Armutszeugnis der Menschheitsgeschichte. Trotzdem wird die Tatsache, dass mehr als sechs Millionen Menschen vorsätzlich umgebracht wurden, immer wieder für eigene Interessen und Zwecke instrumentalisiert, in Form von Vergleichen. Dabei scheint die Kirche, welche zur damaligen Zeit eine nicht gerade vorbildliche Rolle einnahm, man bedenke zum Beispiel die Fluchthilfen für führende Funktionäre nach Lateinamerika, ein besonderes Faible für diese morbide Form der Stimmungsmache zu haben.

Pietätslosigkeit von Gottes Gnaden

Jüngstes Beispiel: Raniero Cantalamesse, seines Zeichens Hausprediger des Vatikans, zitierte bei einer Messe am Karfreitag aus einem Brief eines nichtgenannten jüdischen Freundes. Dieser habe ihm geschrieben, dass die jüngsten Vorwürfe bezüglich der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche ihn an Kollektivschuld und “die schändlicheren Aspekte des Antisemitismus” erinnert hätten. Weiterhin sagte er, dass die Juden aus Erfahrung wissen würden, was es bedeutet Opfer kollektiver Gewalt zu sein und dass sie deswegen auch schnell die wiederkehrenden Symptome erkennen würden. Ein Faux-Pas erster Klasse, den sich da der persönliche Prediger von Papst Benedikt XVI. leistete und der schnell wütende Reaktionen nach sich zog.

© Bildpixel / PIXELIO

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Der Zentralrat der Juden bezeichnete die Äußerungen als “Freichheit”: “Es ist widerwärtig und obszön und vor allem beleidigend gegenüber den Missbrauchsopfern und auch den Opfern der Schoah”, so Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrates gegenüber Associated Press. Kramer sieht in den Bemerkungen ein übliches Ablenkungsmanöver des Vatikans, wo die Täter zu Opfern gemacht werden sollen: “Ich hab bisher weder den Petersdom brennen sehen noch Gewaltausbrüche gegen katholische Priester”, so Kramer. Der Vatikan selber bemühte sich um Schadensbegrenzung. Pressesprecher Federico Lombardi distanzierte sich von den Äußerungen Cantalamessas, diese sollten nicht als offizielle Position des Vatikans interpretiert werden.  Mitlerweile hat sich auch Cantalamessa für seine Worte entschuldigt. Es war nicht seine Absicht die Gefühle der Juden, oder die der Opfer von Pädophilie zu verletzen, so der “Corriere della Sera”.

Der Rambo unter den Bischöfen

Auch hierzulande gibt es einen Kirchenvertreter der mit diesem Feuer gespiel hat und sich, wie alle anderen zuvor und danach auch, fürchterlich daran verbrannt hat. Die Rede ist vom Augsburger Bischof Walter Mixa, dem zur Zeit vorgeworfen wird Kinder misshandelt zu haben und dem von deutschen Politikern bereits der Rücktritt nahegelgt wurde. Mixa nannte vergangenen Jahres die Zahl der von den Nationalsozialisten ermordeten Juden im Zusammenhang mit den, nach Expertenschätzungen, über neun Millionen Abtreibungen in den vergangenen Jahrzehnten (2005 versuchte sich der Kölner Erzbischof an genau diesem Vergleich und scheiterte kläglich, woraus Mixa anscheinend nicht lernte. Im selben Jahr noch, erschien überigens ein Buch vom damaligen Papst Johannes Paul II., in dem er ebenfalls die Abtreibung mit dem Holocaust verglich). Hiermit erntete er neben der Kritik der entrüsteten Öffentlichkeit, auch die des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Dieser sagte im ARD-Morgenmagazin vor dem Beginn der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Hamburg letzten Jahres: “Der Holocaust ist etwas Furchtbares. Und es gibt gar keine Möglichkeit den Holocaust einfach mit anderen Elementen zu vergleichen”. Auch der Zentralrat der Juden äußerte Entrüstung. Dieser warf Mixa eine “Instrumentalisierung der Holocaust-Opfer” vor.

© Klausi / PIXELIO

© Klausi / PIXELIO

Das Thema scheint es Walter Mixa angetan zu haben. In seiner Osterpredigt letzten Jahres sprach er zwar nicht konkret vom Holocaust, wohlaber von dem System die diesen ermöglichten. Dies geschah nicht etwa in einer Andacht an die Opfer, nein es diente einem Angriff auf den Atheismus. Wörtlich nannte er eine ziemlich vage Kausalverbindung: “Die Unmenschlichkeit des praktizierenden Atheismus haben im vergangenen Jahrhundert die gottlosen Regime des Nationalsozialismus und des Kommunismus mit ihren Straflagern, ihrer Geheimpolizei und ihren Massenmorden in grausamer Weise bewiesen”. Mixas Fazit: “Wo Gott geleugnet oder bekämpft wird, da wird bald auch der Mensche und seine Würde geleugnet und missachtet.”

Zwei Jahre zuvor wurde Walter Mixa von allen Seiten angegriffen, da er die besetzten Gebiete in Israel als “ghettoartig” bezeichnete und die Situation “fast schon Rassismus” sei. Trotz der unmenschlichen Bedingungen im Gazastreifen ist die Kritik (an Mixa) durchaus berechtigt, wenn man sich überlegt aus welchem Grund das Warschauer Ghetto errichtet wurde und aus welchem Grund die meterhohe Mauer in Jerusalem steht. Im ersten Fall handelte es sich um eine bewusste Unterdrückung der Juden mit dem Ziel der Eliminierung, während im zweiten Fall der Schutz der jüdischen Bürger vor palästinensischen Selbstmordattentätern im Vordergrund stand. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Isolation im Gazastreifen, unter der vor allem die Bevölkerung zu leiden hat, ist eine (äußerst komplizierte und vielschichtige) andere Frage, die hier aber weder beantwortet werden kann, noch soll.

Politische Fehltritte

Doch gehen wir nun weg vom allseits beliebten “Kirchenbashing”, denn nicht nur Mitglieder dieser Institution machen mit unangebrachten Vergleichen auf sich aufmerksam. Auch Politiker greifen ab und zu auf den Holocaustvergleich zurück. Die Rede soll hier nicht vom “Verrückten aus Teheran” (BILD) sein, der den Holocaust gleich ganz leugnet. Nein, auch “seriöse” Politiker lassen sich häufig zu Polemik herab und sprechen das aus, wofür sie später in den Medien regelrecht zerfetzt werden.

© Steffen Hellwig / PIXELIO

© Steffen Hellwig / PIXELIO

Gegen Ende letzten Jahrens passierte dies dem polnischen Präsidenten Lech Kacynski. Am 1. September 2009, 40 Jahre nach Beginn des zweiten Weltkriegs, verglich Kacynski die sowjetischen Morde an polnischen Offizieren mit den Morden an den Juden während des Krieges. Er sagte es gebe einen Vergleich zwischen diesen Verbrechen, auch wenn die Ausmaße verschieden gewesen seien: “Juden starben, weil sie Juden waren. Polnische Offiziere starben, weil sie polnische Offiziere waren”, so der Präsident. Hierfür erntete er vor allem vom Zentralrat der Juden scharfe Kritik. Der Vergleich sei, trotz allem Verständnis für den Schmerz des polnischen Volkes und die schlimme Erinnerung an das Schicksal der ermordeten Offiziere von Katyn, unangemessen und unangebracht, so Stephan Kramer gegenüber der der Frankfurter Rundschau. 1940 wurden in Katyn etwa 4000 polnische Offiziere von sowjetischen Streitkräften umgebracht. Drei Jahre später wurde das Massengrab von Einheiten der deutschen Wehrmacht entdeckt.

Drei Jahre vor Mixas Aussage über die “ghettoartigen” Zustände in den von Israel besetzten Gebieten, war es ein israelischer Politiker der unter anderem den Zorn des eigenen Premiers auf sich zog. Justizminister Josef Lapid sagte 2004 in einer Kabinettssitzung, in Hinblick auf die Militäroperation im Gazastreifen, dass das Bild einer alten Palästinenserin in den Trümmern ihres Hauses ihn “an meine Großmutter im Holocaust” erinnere. Weiterhin sprach er davon, dass es keine Vergebung für Menschen gebe, die eine alte Frau so behandelten. Diese Äußerung stoß nicht nur bei den Hardlinern der damals regierenden Likud-Partei auf Empörung. Lapid, welcher ein Holocaust-Überlebender und Vorsitzender der bürgerlich-säkularen Shinui-Partei ist, nannte den Abriss von Häusern im Gazastreifen “unmenschlich und unjüdisch” und warnte davor, dass Israel international geächtet werden könnte. Der damalige Regierungschef Ariel Scharon sagte, dass mit solchen Bemerkungen nur Öl ins Feuer gegossen werde, daraufhin betonte der Justizminister später, dass er Israel nicht mit Nazi-Deutschland vergleichen wolle, man sich aber fragen müsse, ob es korrekt sei, Häuser zu zerstören, die nicht von Extremisten genutzt würden.
Ein Jahr später setzte Ariel Scharon, nach langen innenpolitischen Auseinandersetzungen, den Abzug der Israelis aus dem Gazastreifen durch – zusammen mit dem Abbau sämtlicher jüdischen Siedlungen im Gebiet.

Die Fälle Annen und PETA

Die Verwendung des Holocaustbegriffs gibt auch den Gerichten immer wieder Anlass zu Tagungen. Im Jahr 2003 verhandelte das OLG Karlsruhe über den Fall des Gebrauches des Wortes Babycaust. Klaus Günter Annen, ein entschiedener Abtreibungsgegner, verbreitete Flugblätter mit diesem Begriff vor einer gynäkologischen Praxis. Weiterhin bezeichnete er den Schwangerschaftsabbruch mit der einhergehenden “Wehrlosigkeit der Opfer und Verbrennung ihrer Überreste” als neuen Holocaust. Die Äußerungen wurden später vom Bundesgerichtshof und vom Oberlandesgericht in Karlsruhe als legitime Meinungsäußerungen gewertet. Dazu das OLG:

„Nach diesen höchstrichterlichen Rechtsgrundsätzen stellen die Bezeichnungen der in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen als ‚Mord an unseren Kindern‘ und als ‚neuer Holocaust‘ zwar drastische und überzeichnende Formulierungen dar, die aber auch in ihrem konkreten Bezug zur Person und zur ärztlichen Tätigkeit des Klägers noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit getragen werden. […]“

„Der interessierte Leser des Flugblattes erkennt in diesen Bemerkungen den Protest eines entschiedenen Abtreibungsgegners, der mit plakativen und drastischen Formulierungen Aufmerksamkeit erregen will. Es geht dem Beklagten um die Vermittlung der Meinung, die auf Grund der gegenwärtigen Gesetzeslage herrschende Abtreibungspraxis in Deutschland stelle eine verwerfliche Massentötung (werdenden) menschlichen Lebens dar. Eine Gleichsetzung mit dem Holocaust in seinem geschichtlichen Sinne ist dem Kontext des Flugblattes nicht zu entnehmen. Das folgt schon daraus, dass der Beklagte auf der Rückseite des Flugblattes seinen Standpunkt näher begründet und argumentativ unterlegt.“

© Andreas Stix / PIXELIO

© Andreas Stix / PIXELIO

Ein weiterer Streitpunkt um die Rechtmäßigkeit der Verwendung des Holocaustbegriffes war eine im März 2004 gestarte Kampange der Tierschutzorganisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA). Diese wollten mit einer Aktion unter dem Namen “Holocaust auf Ihrem Teller” auf die Missstände bei der Massentierhaltung aufmerksam machen. Hierzu wurden neben Aufnahmen aus der Massentierhaltung, Bilder von lebenden, wie toten KZ-Häftlingen plakatiert. Die Kampagne, welche in den USA und in Österreich durchgeführt wurde, erntete hierzulande scharfe Kritik, unter anderem von anderen Tierschützern und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Letzterer reichte auch Klage ein, welcher unter anderem vom Amtsgericht Stuttgart, dem Landesgericht Berlin und dem Bundesverfassungsgericht stattgegeben wurde, was dazu führte, dass PETA die Plakatierung rechtskräftig untersagt wurde. Der Vergleich zwischen “menschlichem würdenbegabtem Leben” und den Interessen des Tierschutzes würde zu einer “Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer” führen, so die Richter. Weiterhin würde die Kampagne eine “schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden” darstellen. In Österreich wurde die Aktion vom obersten Gerichtshof Österreichs (OGH) als rechtmäßig erklärt, jedoch wurde anerkannt, “dass die bekämpfte Kampagne zugunsten des Tierschutzes durchaus als pietätlos, geschmacklos, überzogen und sogar als unmoralisch beurteilt werden” könne.

Einige werden es nie lernen

In dieser nur kurz angerissenen Darstellung des Gebrauches des Holocaustbegriffes zeigt sich deutlich, dass dieser vor allem einem dient: der Instrumentalisierung. Diejenigen, die diesen Vergleich in der Öffentlichkeit ziehen, tuen dies vor allem um zu polarisieren und ihren eigenen Standpunkt in den Mittelpunkt zu rücken. Die, die diesen Schritt unternehmen, wissen anscheinend nicht, dass gewisse Grenzen gibt, die nicht überschritten werden sollten, zum einen aus Gründen der unverhältnismässigkeit, zum anderen vor allem aus Respekt vor den Opfern und der Hinterbliebenen. Denn nichts, wirklich garnichts, heutzutage lässt sich mit wohl schrecklichsten Verbrechen der (jüngsten) Menschheitsgeschichte vergleichen. Und alle die irgendwas auch immer mit dem Holocaust vergleichen, oder auch verglichen haben, die sollten einmal über ein altes Sprichwort nachdenken: Die Lautesten im Raum sind immer die Schwächsten.

Wer suchet, der findet – das richtige Handy

Die erfolgsgeschichte der tragbaren Telefonkommunikation begann (in Deutschland) 1926, als die Deutsche Reichsbahn ihren Gästen in der ersten Klasse einen Telefondienst auf der Strecke zwischen Berlin und Hamburg anbot. Zu dieser Zeit dacht wohl noch keiner daran, dass in mehr als 80 Jahren fast jeder Mensch ein solches Mobiltelefon sein eigen nennen kann. Nun, 84 Jahre nach der “Grundsteinlegung” und 27 Jahre nach der Vorstellung des ersten kommerziellen Mobiltelefons (dem “Dynatac 8000x” von Motorola), hat diese Erfindung unser Leben beeinflust und verändert wie dies etwa die Glühbirne, die Dampfmaschine, oder der Computer tat.

Heutzutage ist der Markt der Mobiltelefone umkämpft wie aum ein anderer. Denn in den letzten Jahren betraten mit Apple und Google zwei Newcomer das Feld, welche einen außergewöhnlichen Kickstart hinlegten und die alteingesessenen Produzenten wie Nokia, Samsung, Motorola, Sony Ericsson und LG in den Schatten stellten. Besonders einer der beiden, die Rede ist natürlich von Apple, hat es geschafft den Markt geradezu umzukrempeln. Als der US-Konzern 2007 sein iPhone einführte, wurde mehr oder weniger eine Kehrtwende vollführt, weg vom simplen Mobiltelefon mit Anruf-, Nachrichten-, Spiel-, und begrenzten Multimediafunktionen, hin zum möglichst leicht und intuitiv bedienbaren Alleskönner für die Hosentasche.

© Samy13 / PIXELIO

© Samy13 / PIXELIO

Seitdem versuchen die Hersteller alles erdenkliche, um den “Sieger der Herzen” (oder vielleicht sollte man besser sagen “Sieger der PR”) vom Thron zu stoßen. Ihr Bemühen erkennt man vor allem daran, dass fast täglich neue Modelle auf den Markt gespült werden, in der Hoffnung den multimedial vernetzten Hunger der Kunden und Konsumenten befriedigen zu können. Wer da schon ein zufriedenstellendes Handy in der Tasche hat, dem bleibt der Stress erspart, der wahrscheinlich jedem Handynutzer begegnet, wenn er vor der Wahl eines neuen Mobiltelefons steht. Bei der riesigen und nicht gerade übersichtlichen Auswahl an traditionellen, Business-, und Multimediahandys, fällt es nicht gerade leicht die richtige Entscheidung zu treffen, da leider viele, vermutlich auf Grund des Wettbewerbsdrucks und dem damit zusammenhängenden Zwang schnell neue Produkte zu liefern, in ihrer Software und Verarbeitung relativ unausgereift sind.

Aber zum Glück gibt es Ranglisten, Vergleiche, Tests und Bewertungsportale, die dem Suchenden bei seiner Entscheidungsfindung zur Seite stehen. Allen vorran ist der Handytest der Computerzeitschrift “CHIP” zu empfehlen, welcher auf seiner Webpräsenz eine übersichtliche, unabhängige und mit auf Herz und Nieren getestete Handyrangliste anbietet – kostenlos.  Mithilfe eines labor- und datenbankgestützten Testverfahrens und den über einhundert erfassten und ausgewerteten Parametern, wird so gut wie jedes sich auf dem Markt befindliche Mobiltelefon akribisch genau unter die Lupe genommen. Über 150 aktuelle Modelle finden sich dort wieder, welche sich nach individuellen Maßstäben in der Rangliste sortieren lassen - die perfekte Machete für den dichten Handydschungel. 

Das ideale Mobiltelefon muss demnach große Tasten und Display haben, klein, leicht und ausdauernd sein, sich leicht bedienen lassen und mit aktuellen Schnitstellen und Funkstandards klar kommen. Nur so kann eine Bestnote erzielt werden. Um diesen Kriterien gerecht zu werden, setzt sich die Endnote aus vier Einzwelwertungen zusammen, welche die Grundfunktionen eines modernen Mobiltelefons verkörpern. Da wäre einmal die Kategorie “Telefon / Organizer”, welche mit 25 Prozent in die Wertung eingeht. Hier wird das akustische Verhalten, Klang, Verständlichkeit, eventuelle Störgeräusche und das Gegensprechverhalten getestet. Aber auch Punkte wie Klingeltöne, Profile, Gruppenfunktionen, Video-Anrufe, und weitere Organizerfunktionen, wie etwa Adressbuch, Kalender, Alarm, Frequenzbänder (Tri-, oder Quad-Band),und Lieferumfang werden berücksichtigt.

Die nächste und bei vielen Handynutzern wahrscheinlich wichtigste Kategorie, ist “Multimedia”, die zu 30 Prozent die Gesamtnote bildet. Hier werden vor allem Display (allen vorran Farbtiefe, Auflösung, Größe, Qualität der Darstellung, Beleuchtung und Auflösung) und Digitalkamera (wobei Auflösung, Zoom, Autofokus und Videofunktion eine wichtige Rolle spielen) getestet. Hinzu kommt die Größe des Speichers, der integrierte MP3-Player (mit unterstützten Formaten, Filter- und Klangregelungsfunktionen, Übertragungsgeschwindigkeit von und zum Computer), sowie mögliche GPS-, Java-, Radio-, und Videoabspielfunktionalität.

© Plambeck / PIXELIO

© Plambeck / PIXELIO

Bei der vorletzte Kategorie, übrigens die mit 20 Prozent den geringsten Anteil an der Gesamnote hat, wird die “Daten / Messaging”-Funktion untersucht. Hier geht es vornehmlich um die Kontaktmöglichkeiten des Handys zur Außenwelt. Lokale Schnittstellen wie USB, Bluetooth und Infrarot spielen eine ebenso große Rolle, wie Datenübertragungsverfahren (HSCSD, GPRS, UMTS, HSDPA, EDGE und WLAN), Web-Browser und einem möglichen E-Mail-Client. Aber auch die herkömmlichen Messaging-Funktionen werden untersucht. Hier wird der Fokus auf die Eingabehilfe, die vollständige Tastatur, den SMS-Speicher, MMS-Features und ein möglicher Gruppenversand gelegt.

Last, but not least, die “Ergonomie”, mit 25 Prozent Endwertungsbeteiligung. Hier wird Größe, Gewicht, Akkulaufzeit, Menüaufbau, Konfigurationsmöglichkeiten und Verarbeitung getestet. Abzug gibtes hier zum Beispiel, wenn man bei einem Tastendruck ohne Nachfragen auf kostenpflichtige Portale umgeleitet wird, unergonomisch angeordneten Tasten verarbeitet wurden, oder bei einer geringerAkkudauer bei einer maximalen Sendeleistung von 33 dBm. Positiv auf die Note wirken sich individuell belegbare Zifferntasten und Softkeys aus, sowie intuitiv bedienbare und gleichzeitig schlanke, sowie leicht verständliche Menüs.

Hat ein Handy- oder Smartphone diese überaus transparten und leicht vergleichbaren Tests durchlaufen, bekommt es eine Note und wird in einer Rangliste plaziert. Dort lassen sich dann die getesteten Modelle nach individuellen Vorlieben sortieren, wie zum Beispiel nach den oben genannten Einzelwertungen, der Gesamtwertung, aber auch dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu jedem Produkt gibt es dann auch noch einen ausführlichen Testbericht mit zugehörigem Video. So kann sich wirklich jeder ein perfektes und ausgewogenes Bild über die aktuellen Produkte auf dem Markt machen.

Die eigene Homepage muss nicht teuer sein

© S. Hofschlaeger / PIXELIO

© S. Hofschlaeger / PIXELIO

Der Traum von der eigenen Homepage? Ist der Entschluss zur Webpräsenz erst einmal gefasst, steht man, egal ob privat, oder geschäfftlich, erst einmal vor einer schier unüberschaubaren Anzahl von Webhostern. Man wird geradezu bombadiert mit unterschiedlichen Angeboten und Paketen. Tarife, Testphasen, Vertragslaufzeit, Kosten, alles Faktoren die man bei der Entscheidung zum richtigen Hoster beachten sollte. Hier die vier größten Anbieter mit Vor- und Nachteilen:

1&1
Bei 1&1 gibt es, natürlich wie bei allen anderen auch, mehrere Möglichkeiten der Nutzung. Möchte man nur einen eigenen Blog, ist man dafür ab 2,49 Euro im Monat dabei, plus einmaligem Einrichtungspreis von 9,60 Euro. Eine Homepage gibts ab 3,99 im Monat, bei einer sechsmonatigen Vertragslaufzeit und Einrichtungspreis. Geboten bekommt man dafür 60 Postfächer mit jeweils 2 GByte Speicher. Für die Website gibts einen Speicher von 1 GByte. Als besondere Aktion (bis 31. März) wir der Tarif “1&1 Homepage Perfect” angeboten, für den man 2,99 Euro für die ersten sechs und 6,99 für jeden weiteren Monat bezahlt.

Strato
Hier sind die ersten sechs Monate komplett kostenfrei. Danach bewegt sich der Tarif zwischen 1,59 Euro und 3,99 Euro pro Monat, plus einmaligem Anschlusspreis von 9,90 Euro. Wählt man das kleinste Paket, bekommt man dafür aber auch nur eine Domain, 200 MByte Webspace und 25 E-Mail-Adressen mit jeweils 1 GByte Speicher. Beim größten Paket gibts drei Domains mit jeweils 1 GByte Webspace. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen ein Jahr. Das Angebot, welches die ersten sechs Monate keinerlei Kosten verursacht, gilt ebenfalls nur noch bis Ende März.

1blu
Hier gibt es zwar keine kostenlosen Laufzeiten, dafür aber eine .de Domain mit 200Mbyte Webspace und 25 Postfächern für nur 0,90 Euro im Monat. Mindestvertragslaufzeit ist ein Jahr und die Einrichtungskosten betragen ebenfalls 9,90 Euro.

server4you
Bei server4you ist das Einsteigerpaket für 333 Tage kostenfrei, vorausgesetzt man schließt den Vertrag über zwei Jahre ab. Alles unter zwei Jahren kostet von Anfang an 3,90 Euro im Monat. Geboten bekommen man 2 .de Domains mit jeweils 400 MByte webspace und ganze 100 E-Mail Adressen. Nachteil ist jedoch, dass die Datentransferrate monatlich auf 75 GByte beschränkt ist. Dafür fällt die Einrichtungsgebühr weg.

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Sozialsysteme im internationalen Vergleich

Alle die denken Guido Westerwelle (FDP) hätte rein zufällig angefangen alle Hartz4-Empfänger verbal zu ohrfeigen, der irrt. Denn Politiker wie unser derzeitiger Aussenministern und FDP-Chef sind Profis, sie machen wenig ohne es vorher in alle Richtungen durchdacht zu haben. So kam, pünktlich sieben Tage später, eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ins Haus geflattert, die, sieh mal einer an, die provokativen Thesen von Westerwelle unterstützte. Doch was sagt uns diese Studie eigentlich genau?

© S. Hofschlaeger / PIXELIO

© S. Hofschlaeger / PIXELIO

Im Prinzip verdeutlicht sie, was eigentlich alle wissen, aber sich wenig trauen öffentlich anzusprechen, oder, wenn sich welche trauen, dann machen sie es denkbar ungeschickt. Denn dass die finanzielle Absicherung von Erwerbslosen gering ist und auch die Anreize zur Suche einer neuen Stelle gering sind, war bereits, zumindest bei Experten, klar. Die OECD-Studie hällt uns die Fakten nur noch einmal vor die Nase:

  • Alleinstehende Durchschnittsverdiener bekommen mehr als die Hälfte (60%) ihres Nettolohns direkt nach Verlust ihres Arbeitsplatzes ersetzt. Damit liegen wir leicht über dem OECD-Schnitt
  • Wieder leicht über dem Schnitt liegen wir bei der Zahlung von Lohnersatz bei Alleinerziehenden und Familien mit zuvor nur einem Erwerbstätigen. Diese bekommen 70%, bzw. 72% des letzten Nettoeinkommens erstattet.
  • Bei den Geringverdienern ohne Kinder sieht die Sache schon anders aus: mit einem Lohnersatz von 60% liegen wir im unteren Drittel.
  • Punkten können wir bei der Absicherung von Paaren, bei denen ein Partner noch erwerbstätig ist, da das Einkommen dieses Partners nicht auf das Arbeitslosengeld (ALG I) angerechnet wird.
  • Mit 36% Lohnersatz für alleinstehende Durchschnittsverdiener nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit liegen wir immerhin im Durchschnitt.
  • Ein Langzeitarbeitsloser (5 Jahre Arbeitslosigkeit) mit zwei Kindern und ebefalls arbeitslosen Ehepartner bekommt nach fünf Jahren immernoch 63% des Nettoeinkommens. Damit liegen wir deutlich über dem OECD-Schnitt von 55%
  • Deutlich über dem OECD-Schnitt auch langzeitarbeitslose Alleinerziehende mit zwei Kindern. Diese erhalten 61% ihres letzten Verdienstes. Der Durchschnitt ist hier 49%
 

Trotz, oder vielleicht gerade wegen, der positiven Zahlen in der Studie, sind die Anreize ein Nebenverdienst aufzunehmen gering. Dies hat vor allem ein Grund: schon bei einem eher geringen Nebeneinkommen müssen darauf hohe Sozialbeiträge und Steuern gezahlt werden. So müssen Alleinerziehende mit zwei Kindern mit ihrem Nebenverdienst + Abgaben über 60 Prozent des durchschnittlichen Lohnes kommen, damit aus dieser Arbeit mehr Ertrag erzielt werden kann, als aus Transferleistungen. Verständlich dass sich dann einige überlegen ob sie sich nicht lieber ihren Kidnern widmen, antatt für 40 Stunden Arbeit die Woche das gleiche Geld zu bekommen. Doch dies, lieber Herr Westerwelle, sind Sachen die SIE ändern können. Und anstatt die große Polemikkeule zu schwingen, sollten sie sich vielleicht mal an die Arbeit machen und unser Sozialsystem retten.

 

© Dieter Schütz / PIXELIO

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(via)

Online vergleichen, Offline kaufen

So könnte man die Studie von Rudolf Winter-Ebmer, vom Institut für Volkswirtschaftslehre der Johannes Kepler Universität Linz (Österreich), in Kooperation mit der Preisvergleichsplatform Geizhals.at zusammenfassen. Demnach treffen Kunden ihre Kaufentscheidung in zwei Schritten. Zunächst wird aus einer großen Menge an Angeboten eine überschaubare Teilmenge gebildet. Die entgültige Kaufentscheidung ist dann von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel Warenverfügbarkeit und Service. Auch die nationale Komponente spielte eine Rolle. Die Nutzer von Geihals.at hatten sich zwar auch Angebote aus dem benachbarten Ausland angesehen, bei der Kaufentscheidung hat sich dann aber die Mehrzahl für nationale Fachhändler mit Abholmöglichkeit und unmittelbare verfügbaren Waren entschieden.

© knipseline / PIXELIO

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Prinzipiell kann man zwischen zwei Gruppen von Nutzern unterscheiden: Schaufensterbummler, welche noch keine konkrete Kaufabsicht haben, und Käufer, welche bereits ein Produkt ins Auge gefasst haben und nun nach konkreten Angeboten suchen. Hier wird zwischen Klicks und “Last-Click-Throughs” (LCT) unterschieden, wobei den Schaufensterbummlern die Klicks und den Käufern die LCT zugeordnet werden.

Das Auswahlkriterium Nummer eins ist der Preis. Wird zum Beispiel dieser um nur zehn Prozent angehoben, fällt die Menge der Klicks um 25 und die der LCT um 20 Prozent. Danach spielen vor allem Abholmöglichkeit und Verfügbarkeit eine große Role. Besonders auffällig ist dies bei letzterem Kriterium: sobald ein Artikel auf Lager, d.h. sofort verfügbar, ist, steigen die Klicks um ganze 69 Prozentpunkte an, die LCT sogar um 80 Prozent. Doch auch die Bewertungen der Online-Shops spielen bei der Kaufentscheidung eine Rolle. Prinzipiell kann man sagen, dass mit dem Sinken der bewertung um eine Schulnote, die Besucherzahlen des jeweiligen Online-Händlers um etwa ein Drittel zurückgehen.

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Versicherungsvergleich

Heutzutage lässt sich ja alles vergleichen. Streichhölzer, die größe primärer Geschlechtsmerkmale, Autokarten, oder eben Versicherungen. Altbekannt ist das Sprichwort: Nur wer vergleicht, der spart (ok es ist jetz nicht Aristoteles-, oder Nostradamus-Alt, aber immerhin ist es überaus zutreffend!) und dass eben dieses gerade auf Versicherungen zutrifft, lässt sich leicht beweisen.

Mit dem kürzlich online gegangenen Service der Süddeutschen zum Beispiel. Die Online Ausgabe der Zeitung hat in Kooperation mit dem Verbraucherportal biallo.de ein äußerst übersichtliches, sowie umfassendes Vergleichsangebot zur Verfügung gestellt.

Nur um ein paar Beispiele zu nennen, dort lassen sich elementare Versicherung wie Kranken-, Rechtsschutz-, oder Haftpflichtversicherungen, gleichwohl wie etwas speziellere wie z.B. Bauherrenhaftpflicht-, Gewässerhaftpflicht-, oder Pferdehaftpflichtversicherungen vergleichen. Natürlich nicht untereinander, sondern jede Versicherungsform für sich! Oder haben sie schonmal versucht eine Hundhaftpflicht- mit einer Pferdehaftpflichtversicherung zu vergleichen? Oder gar Äpfel und Birnen? Nein? Geht auch gar nicht!

Mit dem PC durch den Steuerdschungel

Fast die Hälfte der weltweiten Steuerlliteratur ist auf deutsch verfasst. Das sagt schon einiges aus über die Komplexität unseres Steuersystems. Darum ist es nicht verwunderlich, dass der Großteil der Bevölkerung in diesem Wald aus Paragraphen, Bescheiden und Rechnungen verloren geht. Doch was auf den ersten Blick bürokratisch wirkt, schafft auf den zweiten Arbeitsplätze – die der Steuerberater zum Beispiel. Aber auch immer mehr Softwareentwickler wagen sich an dieses Metier. Das Resultat: Steuererklärungsprogramme für den PC.

© A. Rathgeber / PIXELIO

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Doch auch wenn die Vorstellung einer elektronisch assistieren Steuererklärung einladend wirkt, kann der Anwender keine Wunder erwarten. So bedarf es oft einer hohen Zeit an Eingewöhnung in das Programm, um mit eben diesem die optimalen Ergebnisse zu erzielen. Und auch wenn man mit dem Programm vertraut ist, muss man immernoch die steuerrechtliche Zusammenhänge verstehen, denn das wird einem leider nicht abgenommen. Denn Versprechungen gibt es viele, gerade in Hinblick auf etwaige Extras der Software. Aber auch hier heisst es: manchmal ist weniger mehr. So findet man bei einigen eine große Sammlung an Tipps zu aktueller Rechtssprechung, Erbschaftssteuer, etc., die im Endeffekt den Nutzer aber mehr verwirren als das sie ihm helfen. Viel hielfreicher sind Plausibilitätsprüfungen, die Widersprüche, oder Fehler in den Angaben entdecken und den Nutzer darauf hinweisen. So hat jede Softwarelösung mit seinen Defiziten zu kämpfen – nur wenige erreichen das Testurteil “gut”.

Eine Alternative zu den kostenpflichtigen Angeboten stellt das frei downloadbare Programm “ElsterFormular” der Finanzverwaltung dar. Mit diesem lassen sich einfache Fälle schnell und effektiv bearbeiten. Wer also hauptberuflich keine Nebenverdienste erhällt und in beruflichen, persönlichen und wirtschaftlich/finanziell stabilen Verhältnissen lebt, sollte mit dieser Lösung gut bedient sein. Doch weil dieser Fall leider selten erfüllt wird, können die elektronsichen Programme eine echte Hilfe darstellen, mit denen sich zum Teil richtig Geld zurückholen lässt. Aber Vorsicht: die Software ist kein Alleskönner. So zeigte der Test der ComputerBILD auch Fehler auf – und das bis zu 800€ . Da sieht man ganz gut die Schattenseite: durch unzureichende Kenntnisse kann auch Geld verschenkt werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte also lieber zum Steuerberater gehen.

(via)