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Virenschutz muss nicht teuer sein!

Wer häufig im Internet unterwegs ist weiß, dass überall auch Viren lauern können, die den Rechner schnell außer Gefecht setzen! Daher ist es wichtig, einen guten Virenschutz zu besitzen, der die Eindringlinge schnell erkennt, den Computerbenutzer darauf hinweist und die Viren dann auch effektiv beseitigt. Man sollte sich also über die richtigen Antivirenprogramme informieren, um gut gerüstet zu sein. Neben Software die es zu kaufen gibt, kann man aber auch kostenlose Programme nutzen, die im Internet erhältlich sind. Die Computerzeitschrift “CHIP” hat drei dieser Angebote verglichen.

Die Antivirusprogramme im Test waren Antivir, Avast und AVG. Sie alle schützen gegen Viren – jedoch nicht immer und effektiv gegen Spyware. Hier gibt es Probleme beim erkennen und entfernen der Spyware, die der Internetmafia in die Hände spielt. Wer diesen zusätzlichen Schutz möchte, sollte auf ein kostenpflichtiges Programm zurückgreifen. Für einen Grundschutz gegen Computerviren sind die Freeware-Programme jedoch völlig ausreichend.

Auf Platz eins im Vergleich landete “Antivir PersonalEdition Classic”. Vor allem der Scanner arbeitet vorbildlich und braucht lediglich eine geringe Wartezeit um Signaturen von neuen Schädlingen zu erhalten. Doch auch hier gibt es leider keinen kompletten Schutz gegen Spyware.

Der zweite Platz geht an “avast! 4 Home”. Zwar ist das Programm am erfolgreichsten von allen verglichenen Freeware-Produkten wenn es um die Erkennung von Spyware geht, doch wird es als nicht so benutzerfreundlich eingestuft und benötigt außerdem am längsten für neue Signaturen.

“AVG Anti-Virus Free” landete auf dem undankbaren letzten Platz. Es bietet zwar einen zusätzlichen E-Mail Schutz, zeigt aber auch deutliche Schwächen in der Erkennung von Malware.

Sucht man einen guten Virenschutz, kann man sich ruhig die kostenlosen Programme für den Grundschutz herunterladen. Um die gefährliche Spyware jedoch auch abzuwehren, sollte man auf zusätzliche Angebote zurückgreifen!

Studie: Frauen im Vergleich mit weniger Gehalt zufrieden!

Dass Frauen weniger als Männer verdienen, war kein Geheimnis. Doch dass sie auch von sich aus niedrigere Gehaltsgrenzen für sich selbst ansetzen als Männer, wurde nun von Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), der Universität Bielefeld und der Universität Konstanz bestätigt, über deren Ergebnisse die Süddeutsche Zeitung berichtete.

Abgesehen davon, dass Frauen häufig in Branchen tätig sind, in denen sie weniger Lohn bekommen und vergleichsweise weniger in leitenden Positionen arbeiten, sehen sie es häufig selbst als gerecht an, dass sie weniger verdienen als Männer. Auch bei der Frage danach, ob sie mit ihrem momentanen Gehalt zufrieden sind, antworteten die Frauen eher positiv darauf. Im Gegensatz dazu empfanden die Männer ihr Gehalt eher als ungerecht und wünschten sich mehr. Außerdem lag das Wunscheinkommen der Frauen häufig sogar noch unter dem Realeinkommen der Männer in der gleichen Branche und mit gleicher Qualifikation.

Diese gravierenden Unterschiede sind auch damit zu erklären, dass Frauen in Gehaltsverhandlungen zurückhaltender auftreten und sich schneller mit weniger zufireden geben. Interessant ist auch, dass die Kluftzwischen den Geschlechtern in den neuen Bundesländern geringer ausfällt (durchschnittlich 6 Prozent weniger Gehalt für Frauen) als in den alten Bundesländern (25 Prozent weniger Gehalt für Frauen). Da die Löhne in den neuen Bundesländern allerdings geringer sind als in den alten, kann dies immerhin als positiv für die Frauen empfunden werden.

Prepaidhandy oder Vertrag?

Ein Leben ohne Handy kann sich heute kaum jemand mehr vorstellen. Selbst Grundschuldkinder sind bereits mobil erreichbar. Das macht es auch für die Eltern einfacher, ihre Kinder jederzeit zu kontaktieren. Jeder nutzt sein Mobiltelefon jedoch unterschiedlich. Manche brauchen es nur, um im Notfall erreichbar zu sein. Andere wiederum managen ihr ganzes Leben und ihre sozialen Kontakte mithilfe ihres Smartphones und nutzen es auch, um ins Internet zu gehen.

© Plambeck / PIXELIO

© Plambeck / PIXELIO

Je nach Nutzungsart bieten sich auch verschiedene Tarifoptionen an. So kann man sich zwischen Prepaid oder Vertrag entscheiden. Beim Prepaidhandy erwirbt man vorher ein Guthaben, welches man aufbrauchen kann und kann so die Kosten immer im Auge behalten. Eine Vertragsbindung und eine monatliche Grundgebühr bestehen nicht. Der Prepaidtarif bietet sich vor allem für Wenigtelefonierer an, die trotzdem immer erreichbar sein wollen. Auch für Jugendliche ist diese Form sehr nützlich, denn die Eltern werden nicht von horrenden Kosten überrascht, die schnell bei einem Vertrag und ohne Kostenkontrolle anfallen können. Günstige Prepaidtarife erhält man heutzutage überall. Im Internet gibt es viele Anbieter und einige Seiten, die diese vergleichen. Auch Discountmärkte wie Aldi oder Lidl bieten mittlerweile Prepaidkarten an. Die Preise für SMS und Telefonate unterscheiden sich meistens etws, sodass man durchaus vergleichen kann. Bei Aldi Talk kostet eine Gesprächsminute und eine SMS in alle Netze 11 Cent – in das Netz von Aldi Talk 3 Cent. Bei Fonic (unter anderem angeboten von Lidl)  kosten Telefonate pro Minute und SMS 9 Cent – außerdem kann man auch ins europäische Festnetz für 9 Cent/Minute telefonieren. Häufig fällt nur ein einmaliger Betrag (meist fünf bis zehn Euro) für den Erwerb der Karte an. Danach kann man dann beliebig und individuell aufladen.Ein Manko ist, dass die Prepaidhandys häufig nur sehr einfache Modelle sind und meist nur für den einen Anbieter nutzbar (durch sogenannten Simlock)

Ist man Vieltelefonierer und legt außerdem Wert auf die neueste Technik, bietet sich ein Vertrag an. Hier bindet man such häufig für 24 Monate an einen Anbieter, erhält hierfür aber oft das Handy seiner Wahl. Bei den neuesten und teuersten Modelle muss man gelegentlich jedoch selbst draufzahlen. Außerdem bieten die Verträge oft gute Flatrateoptionen an, sodass man oft unbegrenzt telefonieren oder SMS verschicken oder das Internet nutzen kann. Man sollte jedoch darauf achten, ob sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn man ihn nicht rechtzeitig kündigt, wenn man ihn nicht weitere zwei Jahre behalten will. Häufig ermöglichen die Anbieter aber auch einen Tarifwechsel, wenn man merkt, dass ein anderer Tarif besser zu einem passen würde.

Ob Prepaid oder Vertrag – für jeden Handynutzer findet sich die beste und letztendlich auch kostengünstigste Variante.

Strom: Vergleiche lohnen sich!

Will man bei den fixen Kosten sparen, lohnt sich oft ein Vergleich der Stromanbieter, denn so kann man im Jahr einige hundert Euro weniger zahlen. Im Internet gibt es viele Vergleichsrechner, die einem das Finden des richtigen Anbieters erleichtern. So kann man schon innehalb weniger Minuten herausfinden, ob es nicht doch noch günstiger geht! Man sollte allerdings darauf achten, für wie lange man sich an einen Anbieter binden muss und ob dieser sich vorbehält, die Preise beispielsweise innerhalb von drei Monaten zu ändern (also häufig: zu erhöhen), um am Ende nicht doch wieder mehr zu zahlen.

Um den bestmöglichen Tarif in Erfahrung zu bringen, muss man seinen Stromverbrauch angeben. Im Normalfall verbaucht eine vierköpfige Familie um die 4000 bis 5000 Kilowattstunden im Jahr, ein Single ca. 1500 kWh. Durch Angabe der Postleitzahl kann man dann schnell erfahren, welcher Anbieter in der Umgebung der beste ist. Auch Ökostrom wird immer günstiger. Wer also umweltbewusste Energie nutzen will, sollte sich durchaus auch einmal die Anbieter alternativer Energien ansehen.

Hat man sich dann entschieden, den Anbieter zu wechseln, übernimmt der neue Energieversorger in den meisten Fällen die lästigen Formalitäten – also auch das Abmelden beim alten Anbieter.

Doch auch im Haushalt selbst kann man sparen. Nicht nur durch die Nutzung der sich immer weiter verbreitenden Energiesparlampen sondern auch dadurch, dass man seine technischen Geräte nicht im Standby-Betrieb lässt, sondern ganz ausschaltet. Auch beim Neukauf von Wasch- oder Spülmaschinen und anderen elektrischen Geräten sollte man auf den Stromverbrauch achten. Was in der Anschaffung teurer ist, kann auf Dauer gesehen weniger Kosten verursachen und somit eine echte Einsparung bedeuten.

Beim Stromverbrauch kann man also wirklich noch Geld sparen!

Steuern sparen mit dem richtigen Steuerspar-Programm!

Jedes Jahr kommt das leidige Thema der Steuererklärung auf. Keiner macht es wirklich gern, doch möchte man natürlich gern etwas Geld vom Statt zurückbekommen. Um die Steuererklärung zu erleichtern oder auch den Weg zum Steuerberater zu ersparen, gibt es mittlerweile Software, die bei der jährlichen Abrechnung behilflich ist. Natürlich gibt es auch hier eine große Auswahl und Angebote in allen Preiskategorien. Welche Software lohnt es sich also, zu kaufen?

Beim Test der Computer Bild vorne lagen in diesem Jahr das Wiso Sparbuch 2010 und Tax 2010 Standard. Bei beiden ist die Bedienung relativ leicht und auch für den ungeübten Anwender schnell erlernbar. Das Wiso Sparbuch mit einem Preis von 24,90 € kann für alle Einkunftarten genutzt werden – egal ob man zum Beispiel  Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vermieter oder im Ausland ansässig ist. Die Steuererklärung kann am Ende auch elektronisch an das Finanzamt übertragen werden – muss also nicht ausgedruckt und per Post gesendet werden.

Tax 2010 Standard ist für 14,90 € sehr günstig und dabei auch noch richtig gut. Es eignet sich vor allem für Arbeitsnehmer, Vermieter oder Landwirte. Für Arbeitgeber gibt es ein spezielles Programm: Tax 2010 Professional (ab 29,90 €), welches entsprechende Zusatzfunktionen enthält.

Auch die Akademische Arbeitsgemeinschaft hat für 24,90 € ein leicht bedienbares Programm mit dem Namen Steuer-Spar-Erklärung veröffentlicht. Bei Fragen hilft eine kostenlose Hotline. Zudem enthält es eine Funktion, die unterschiedliche Angaben bei der Steuererklärung miteinander vergleicht und so das bestmögliche wahrscheinliche Ergebnis für den Anwender ersichtlich macht. Es enthält zudem Musterbriefe und eine Vorlage, falls man Einspruch gegen den Bescheid erheben möchte. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft hat außerdem für Einsteiger bei der Steuererklärung, wie Studenten oder Berufsanfänger, das Steuer-Taxi 2010 auf den Markt gebracht. Dies ist zwar einfach zu bedienen, eswurde jedoch bemängelt, dass die Ausstattung zu puristisch ist. Bei Fragen gibt es jedoch auch hier eine kostenlose Hilfshotline.

Ein umfangreiches Programm ist das Taxman 2010. Für einen Preis von 24,90 € enthält es nicht nur ein Steuerhandbuch und eine Bibliothek zum Thema Steuergesetzgebung, sondern auch sehr nützliche Videos, die den Einstieg in die Steuererklärung erleichtern. Es eignet sich sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Den Versuch, seine Steuererklärung mithilfe einer Software zu machen, sind diese Programme auf jede Fall wert. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass diese unliebsame Pflichtübung letztendlich nicht ganz so schlimm ist.

Das iPad und die Alternativen

Vor wenigen Monaten gelang Apple mal wieder ein Paukenschlag, indem sie mit dem Tablet-Computer iPad eine gelungene und stylische Variante für das bequeme surfen im Internet unterwegs und auf dem heimischen Sofa anboten. Wie schon bei iPod und iPhone begeisterte das einfache und doch elegante Design die Massen und viele konnten es kaum erwarten, bis das Gerät endlich käuflich zu erwerben ist. Seit dem 28. Mai ist es nun auch in Deutschland soweit und ab einer Investition von 499 € kann man ein iPad in der preisgünstigsten Kategorie sein eigen nennen.

Es braucht kein langes hochfahren – einfaches anschalten genügt und man kann loslegen und sich im Internet und mit den verfügbaren Apps so richtig austoben! Eine wirkliche Alternative zum PC oder Laptop ist das iPad jedoch noch nicht. Vielmehr gehört es in den Freizeitbereich und dient dem entspannten Internetsurfen oder auch lesen von E-books. Um wirklich zu arbeiten und lange E-Mails zu schreiben, ist die virtuelle Tastatur eher ungeeignet – außerdem lässt sich kein Drucker direkt an das iPad anschließen. Da in das Tablet keine Kamera integriert ist, sind auch keine Videokonferenzen mögliche – telefonieren an sich jedoch schon. Auch ist das Angebot der Apps noch vergleichsweise gering, doch das sollte sich bestimmt bald ändern, denn auch andere Firmen möchten vom Hype um den beliebten Tablet-Computer profitieren. So lassen natürlich auch ähnliche Produkte von anderen Herstellern nicht lange auf sich warten.

Die Firma Asus möchte beispielsweise mit einem Eee Pad (EP121 und EP101TC) angreifen. Dieses soll unter anderem eine installierte Kamera besitzen, einen größeren Display haben und mit einem Preis von ca. 400 € auch günstiger als das iPad sein.

Die deutsche Firma Neofonie bringt mit dem We Tab eine weitere Alternative auf den Markt. Auch hier ist das Display mit 11,6 Zoll größer als das des iPads und ist mit einem vermutlichen Preis von 449 € auch billiger. Als Betriebssystem wird auf dem We Tab eine Version von Linux laufen. Bis man das We Tab käuflich erwerben kann, muss man sich allerdings noch mindestens bis September gedulden.

Als Mittler zwischen Tablet-Computer und Handy ist das Smartphone Dell Streak anzusehen. Es besitzt nur einen 5 Zoll Monitor und ist dementsprechend handlicher als ein iPad. Auch das Dell Streak ermöglicht Videotelefonie durch eine eingebaute Kamera.In England wird es bereits ab dem 04. Juni erhältlich sein und ca. 430 Pfund (515 €) kosten.

Da viele Alternativprodukte zum iPad noch nicht erhältlich sind, hat Apple natürlich Zeit, seinen Artikel auf dem Markt zu etablieren. Der gute Ruf, den sich die kalifornische Firma über die Jahre erarbeitet hat, wird außerdem verkaufsfördernd wirken. Wer jedoch nicht unbedingt ein Produkt aus dem Hause Apple besitzen muss und ein Fan der angebotenen Apps ist,  sondern nach einem guten Tablet Computer sucht, kann sich mit dem Kauf durchaus noch etwas Zeit lassen und in naher Zukunft einen gleichwertigen und eventuell auch günstigeren Artikel erwerben.

Die schwarzen Schafe der Wall Street

Die Welle an Ermittlungen gegen führende Banken der Wall Street baut sich immer höher auf. Nachdem auch andere Häuser in das Fadenkreuz der Ermittler gelangten, wird nun in der “New York Times” über einen branchenübergreifenden Vergleich spekuliert. Aufklärung? Fehlanzeige.

© Claudia Hautumm / PIXELILO

© Claudia Hautumm / PIXELILO

Als man Goldman Sachs an den globalen Pranger stellte, wurde die Bank in ihrem Image als “Bad Boy” der Branche geradezu bestätigt. Bei dem Ganzen darf man aber nicht vergessen, dass neben Goldman Sachs als schwarzes Schaf der Wall Street, die übrige Schafsherde alles andere als weiß ist. Warum also nur das “schwärzeste” unter ihnen untersuchen? Das haben sich wohl auch die amerikanischen Behörden gedacht, denn in den USA wurden nun von Bundesstaatsanwaltschaften, dem Justizministerium, sowie mehrerer Aufsichtsbehörden parallel Ermittlungen gegen die führenden Häuser der Wall Street aufgenommen. Darunter sind auch Europäische Banken vertreten, wie etwa die Deutsche Bank, die UBS und die Credit Suisse. Auch die drei größten Ratingagenturen Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch müssen sich auf Vernehmungen einstellen.

Große Ziele

Diese Offensive hat zwei Ziele: allgemein will man die Finanzkrise, in der wir uns noch immer befinden, aufarbeiten und die Schuldigen finden. Im Deatil aber will man den unlauteren Praktiken der Banken im Hypothekengeschäft auf den Grund gehen. Denn allen im Visier stehenden Banken wird, wie zuerst Goldman Sachs, vorgeworfen gewisse Hypothekenpapiere kreiert zu haben, um dann später auf ihren Werteverfall zu wetten. Dies geschah natürlich nur intern, denn den Kunden wurden diese Papier als sicher und vielversprechend verkauft.

So nobel die Absichten der Behörden auch sind, viel Erfolg versprechen sich die Wenigsten von diesen Maßnahmen. Denn nicht nur für die Banken steht viel auf dem Spiel. Auch dem Staat, welcher sich in der aktuellen Krise als handlungsfähig positionieren will und muss, droht der Gesichtsverlust, sollte das Ganze vor Gericht scheitern. Denn die Hürden für solche Prozesse sind hoch, die Ermittlungen nicht gerade einfach und die Erfolgschancen, wie gesagt, äußerst ungewiss. Hinzu kommt, dass die Finanzbranche zu den größten Wahlkampfspendern in den USA zählt, was die Ausübung von Druck ebenfalls nicht sonderlich erleichtert.

Kleine Chancen

“Ich wäre äußerst erstaunt, wenn irgendeiner dieser Fälle vor Gericht enden würde”, so Frank Partnoy, Rechtsprofessor an der Universität von San Diego, gegenüber der “New York Times”. So wird es wohl auf auf das hinauslaufen, über das schon bei Goldman Sachs spekuliert wurde: einen Vergleich. So eine bankenübergreifende Zahlung gab es schon einmal und das nicht vor allzu langer Zeit. 2002 schlossen zehn Wall Street Banken einen Vergleich über 1,4 Milliarden Euro ab. Damals ging es um Interessenkonflikte im Aktiengeschäft. Die Analysten empfahlen bankenintern schlecht eingestufte Aktien, nur um die jeweiligen Unternehmen nicht zu vergraulen, oder sie als Neukunden zu gewinnen.

© Martina Taylor / PIXELILO

© Martina Taylor / PIXELILO

Trotz Brisanz und Tragweite des Themas sind die Chancen auf eine lückenlose Aufklärung verschwindend gering. Der Rattenschwanz ist zu groß, zu viele Banken würden zu viel verlieren. Egal ob Gesichts-, Kunden-, oder Kapitalverlust, der Einsatz ist hoch, das Risiko des Scheiterns vor Gericht ebenfalls. Egal von welcher Seite, Staat oder Banken, man das Ganze betrachtet, ein Vergleich ist für die Beteiligten der Weg des geringsten Widerstandes. Diese Erkenntnis ist traurig, müsste doch dem Staat alles daran liegen die Ursachen der schlimmsten Krise seit dem zweiten Weltkrieg aufzudecken und die Schuldigen zu bestrafen. Denn auch wenn ein zwei- bis dreistelliger Milliardenbetrag ein hübscher Bonus für die Staatskassen ist, das Geld kann bei einer Verschärfung der aktuellen Wirtschaftssituation schnell wieder weg sein.

(via)

Goldman Sachs sucht Vergleich

Goldman Sachs verdient Milliarden mit dubiosen Derivatgeschäften. Einst war sie das Vorzeigehaus der Wallstreet. Heute ist sie das Übel einer ganzen Nation. Keine andere Bank macht soviel Gewinn wie sie, jetzt muss sich Goldman Sachs einer Klage der Börsenaufsicht stellen.

Was macht man wenn man sehr viel Geld, kein Gewissen und jede Menge Leichen im Keller hat? So weiter wie bisher. Was macht man wenn man dafür angeklagt wird? Man kauft sich frei. Jüngstes Beispiel: Daimler. Der deutsche Autokonzern wurde beschuldig Amtsträger in den USA und anderen Ländern bestochen zu haben, um sich selber millionenschwere Aufträge zu sichern. Doch Daimler kam im Frühjahr diesen Jahres mit einem blauen Auge davon: 185 Millionen Dollar musste man an das US-Justizministerium zahlen, zuzüglich gewisser Auflagen. Damit war die Sache vom Tisch.

Solche Vergleiche sind bei Global Playern an der Tagesordnung. Denn Prozesse die grobe Fehltritte aufzeigen sind ein PR-Gau für Konzerne. Deswegen bezahlt man lieber eine Summe die vielleicht nicht einmal 10% der Jahreseinnahmen beträgt und ist dann relativ glimpflich weggekommen. Genauso versucht es die wohl einflussreichste Investmanbank der Welt gerade: Goldman Sachs.

Banker von Gottes Gnaden

Alles begann Mitte diesen Monats. Am 16. April hatte die US-Wertpapieraufsicht SEC Anklage gegen die Wallstreet-Bank eingereicht. Goldman wird vorgeworfen Klienten wissentlich ein faules Finanzprodukt verkauft zu haben, um dann im Nachhinein auf dessen Wertverfall zu wetten. Die Bank machte doppelten Profit, die Klienten Verluste in Milliardenhöhe. Ein Opfer dieser Geschäfte: die deutsche Mittelstandsbank IKB.

Aus diesem Grund mussten sich führende Goldman-Manager, sowie der im Mittelpunkt des Skandal stehende Trader Fabrice Tourre, vor wenigen Tagen vor dem US-Senat rechtfertigen. In diesem elfstündigen Verhör prallten Welten aufeinander. Banker gegen Politiker, Wallstreet gegen Mainstreet, “Bockige Schuljungen” (”New York Times”) gegen wütende Senatoren. Die einstigen Wunderkinder der Nation sind zu einem Geschwür geworden, welches die Politik nicht so recht bekämpfen kann. Die Banker sind sich keiner Schuld bewusst. Die Kunden wären allesammt über das Risiko aufgeklärt gewesen, man bediene nur die Wünsche der Kunden und so weiter und so fort. Goldman Sachs, welche hervoragende Verbindungen in die höchsten Etagen der US-amerikanischen Politik besitzt, bestreitet alles, weicht aus, relativiert – trotz der überaus scharfen Fragen der Senatoren.

Die “Skandalbank” im Fadenkreuz der Ermittler

Doch so unschuldig die Bank sich auch gibt – man weiß in den Vorstandsetagen dass man sich selbst aus der Schusslinie schaffen muss. Zuviel publicity ist schlecht fürs Geschäft. Also macht Goldman das, was alle Multis machen: sie kaufen sich frei. Gestern schrieb die “New York Post” mit Bezug auf nicht näher genannte Quellen innerhalb des betreffenden Umfeldes, dass es als “fast sicher” gelte, “dass es einen Vergleich geben wird”. Man will das Problem also nun zügig aus der Welt schaffen, mit Geld geht das scheinbar am schnellsten.

Nur ein paar Details am Rande. Goldman Sachs war die Bank welche Griechenland vor dem Euroeintritt half die Bücher zu frisieren. Goldman Sachs war, als direkter Konkurrent der Pleitebank Lehman Brothers, einer der größten Profiteure des Immobilien Crashes von 2008. Goldman Sachs hat bei der mittlerweile staatlichen Versicherung AIG eine Rechtskostenversicherung abgeschlossen. Die amerikanischen Steuerzahlen zahlen also für Anklage und Verteidigung von Goldman im aktuellen Prozess. Keine weiteren Fragen.

E-Mail Anbieter auf SPAM-Anfälligkeit geprüft

Die meisten Besitzer eines kostenlosen E-Mail-Kontos dürften die Situation kennen: man loggt sich bei Yahoo, Hotmail, Web.de, oder co. ein und schon springt einem die Zahl entgegen: 15 ungelesene Nachrichten. Toll denkt man sich im ersten Moment, vielleicht ist ja diesmal was wichtiges dabei. Doch der nächste Klick bringt schnell die Ernüchterung: 13 von 15 Mails sind mal wieder SPAM die der Anbietereigene Filter wieder nicht bemerkt hat. Tolle Wurst.

95% aller Mails sind Spam

© Tim Heinrichs-Noll / PIXELILO

© Tim Heinrichs-Noll / PIXELILO

Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat nun in seiner jüngsten Studie die kostenlosen E-Mail-Dienste auf ihre Spamanfälligkeit überprüft. Das Ergebnis: bei Yahoo bekommt man die wenigsten unerwünschten Werbemails, knapp dahinter Microsoft’s Hotmail. Google landete mit GoogleMail auf Platz drei. Die letzten beiden Plätze werden von WEB.de und GMX belegt.

Heutzutage kann man davon ausgehen, dass 95% aller verschickten E-Mails Spam sind. Davon ausgehend versuchen die E-Mail-Anbieter von sich aus den elektronischen Werbemüll auszusortieren. “Wir wollten wissen, bei welchen E-Mail-Diensten man mit der kleinsten Anzahl von Spam zu rechnen hat”, erklärt Dr. markus Schneider, Studienleiter vom Frauenhofer SIT. Dazu wurden von Testpersonen E-Mail-Accounts bei den kostenlosen Anbietern erstellt und anschließend geprüft, wieviel Werbung nach einer gewissen Zeit im Postfach landete.

Top: Yahoo - Flop: GMX

Bei Yahoo waren dies nur acht Stück, Hotmail ließ 13 Spam-Mails durch den Filter, bei GMX landeten ganze 116 Nachrichten mit Werbemüll im Eingang. Dazu zählen aber auch Mails der Dienste-Anbieter selbst. “Wir gehen nicht davon aus, dass man von dem eigenen Dienstanbieter lieber oder häufiger Werbung empfangen möchste als von anderen”, so Schneider. Auch abzüglich von diesem internen Spam, waren es bei GMX immernoch 36 Werbemails, bei Web.de 21, bei Hotmail zehn und bei Yahoo acht Spam-Nachrichten.

Insgesammt wurde darauf geachtet, dass für alle die gleichen Rahmenbedingungen gelten. So wurde ein Teil der Adressen im Internet publik gemacht, so dass sie von den Spam-Versendern gefunden werden konnten. Die Studie dauerte vier Wochen und wurde von Mircrosoft unterstützt. “Das Ergebnis ist deshalb nur eine Moment-Aufnahme und lässt sich nicht ohne Weiteres verallgemeinern”, erklärt Schneider. Die Abwehrmaßnahmen der Anbieter werdenständig angepasst, genau wie auch die Tricks der Spam-Versender.

DER unangebrachte Vergleich

Vergleiche gibt es in allen Formen und Farben. Preisvergleiche, Produktvergleiche, Vergleiche vor Gericht, oder auch nur Farbvergleiche. Wenige dieser Arten von Gegenüberstellungen schaffen es aber in die Leitmedien unserer Gesellschaft. Nur vereinzelt findet man kleinere Beiträge in Zeitungen, Nachrichtenmagazinen, oder sogar in Fernsehbeiträgen bezüglich eines Gerichtsvergleichs zwischen großen Konzernen, oder das Ergebnis diverser Studien. Nur in den sogenannten “Soft News” privater Fernsehsender, oder in diversen Hochglanzmagazinen findet man sie etwas häufiger.

Aber es gibt eine Ausnahme. Sozusagen der ultimative Vergleich, der zwar in etwa 100 Prozent der Fälle unangebracht ist, aber mit dem man sich der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sicher sein kann. Dieser EINE Vergleich ist der Holocaustvergleich, gern genommen von Populisten die mal wieder polarisieren, oder eine Debatte anheizen wollen, oder die einfach mal wieder Lust haben richtig schön drauf los zu pöbeln.

Geschichte, Klasse 9

© www.dieprojektoren.de / PIXELIO

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Für alle Leser mit Bildungslüche: das Wort Holocaust kommt aus dem griechischen und bedeutet “vollständig Verbranntes”, beziehungsweise “Brandopfer”. Es dient der Definition der massenhaften Ermordung der euröpäischen Juden während des zweiten Weltkrieges. Diesem historisch einzigartigen Verbrechen fielen über sechs Millionen Menschen zum Opfer. Der vom nationalsozialistischen Regime systematisch durchgeführte Völkermord wird auch Schoah (hebräisch für “Unheil”, “große Katastrophe”) genannt.

Dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte lässt sich in seiner Schrecklichkeit kaum übertreffen. Sollte es, was kein normal denkender Mensch jemals hoffen wird, wirklich übertroffen werden, wäre es wohl das größte Armutszeugnis der Menschheitsgeschichte. Trotzdem wird die Tatsache, dass mehr als sechs Millionen Menschen vorsätzlich umgebracht wurden, immer wieder für eigene Interessen und Zwecke instrumentalisiert, in Form von Vergleichen. Dabei scheint die Kirche, welche zur damaligen Zeit eine nicht gerade vorbildliche Rolle einnahm, man bedenke zum Beispiel die Fluchthilfen für führende Funktionäre nach Lateinamerika, ein besonderes Faible für diese morbide Form der Stimmungsmache zu haben.

Pietätslosigkeit von Gottes Gnaden

Jüngstes Beispiel: Raniero Cantalamesse, seines Zeichens Hausprediger des Vatikans, zitierte bei einer Messe am Karfreitag aus einem Brief eines nichtgenannten jüdischen Freundes. Dieser habe ihm geschrieben, dass die jüngsten Vorwürfe bezüglich der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche ihn an Kollektivschuld und “die schändlicheren Aspekte des Antisemitismus” erinnert hätten. Weiterhin sagte er, dass die Juden aus Erfahrung wissen würden, was es bedeutet Opfer kollektiver Gewalt zu sein und dass sie deswegen auch schnell die wiederkehrenden Symptome erkennen würden. Ein Faux-Pas erster Klasse, den sich da der persönliche Prediger von Papst Benedikt XVI. leistete und der schnell wütende Reaktionen nach sich zog.

© Bildpixel / PIXELIO

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Der Zentralrat der Juden bezeichnete die Äußerungen als “Freichheit”: “Es ist widerwärtig und obszön und vor allem beleidigend gegenüber den Missbrauchsopfern und auch den Opfern der Schoah”, so Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrates gegenüber Associated Press. Kramer sieht in den Bemerkungen ein übliches Ablenkungsmanöver des Vatikans, wo die Täter zu Opfern gemacht werden sollen: “Ich hab bisher weder den Petersdom brennen sehen noch Gewaltausbrüche gegen katholische Priester”, so Kramer. Der Vatikan selber bemühte sich um Schadensbegrenzung. Pressesprecher Federico Lombardi distanzierte sich von den Äußerungen Cantalamessas, diese sollten nicht als offizielle Position des Vatikans interpretiert werden.  Mitlerweile hat sich auch Cantalamessa für seine Worte entschuldigt. Es war nicht seine Absicht die Gefühle der Juden, oder die der Opfer von Pädophilie zu verletzen, so der “Corriere della Sera”.

Der Rambo unter den Bischöfen

Auch hierzulande gibt es einen Kirchenvertreter der mit diesem Feuer gespiel hat und sich, wie alle anderen zuvor und danach auch, fürchterlich daran verbrannt hat. Die Rede ist vom Augsburger Bischof Walter Mixa, dem zur Zeit vorgeworfen wird Kinder misshandelt zu haben und dem von deutschen Politikern bereits der Rücktritt nahegelgt wurde. Mixa nannte vergangenen Jahres die Zahl der von den Nationalsozialisten ermordeten Juden im Zusammenhang mit den, nach Expertenschätzungen, über neun Millionen Abtreibungen in den vergangenen Jahrzehnten (2005 versuchte sich der Kölner Erzbischof an genau diesem Vergleich und scheiterte kläglich, woraus Mixa anscheinend nicht lernte. Im selben Jahr noch, erschien überigens ein Buch vom damaligen Papst Johannes Paul II., in dem er ebenfalls die Abtreibung mit dem Holocaust verglich). Hiermit erntete er neben der Kritik der entrüsteten Öffentlichkeit, auch die des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Dieser sagte im ARD-Morgenmagazin vor dem Beginn der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Hamburg letzten Jahres: “Der Holocaust ist etwas Furchtbares. Und es gibt gar keine Möglichkeit den Holocaust einfach mit anderen Elementen zu vergleichen”. Auch der Zentralrat der Juden äußerte Entrüstung. Dieser warf Mixa eine “Instrumentalisierung der Holocaust-Opfer” vor.

© Klausi / PIXELIO

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Das Thema scheint es Walter Mixa angetan zu haben. In seiner Osterpredigt letzten Jahres sprach er zwar nicht konkret vom Holocaust, wohlaber von dem System die diesen ermöglichten. Dies geschah nicht etwa in einer Andacht an die Opfer, nein es diente einem Angriff auf den Atheismus. Wörtlich nannte er eine ziemlich vage Kausalverbindung: “Die Unmenschlichkeit des praktizierenden Atheismus haben im vergangenen Jahrhundert die gottlosen Regime des Nationalsozialismus und des Kommunismus mit ihren Straflagern, ihrer Geheimpolizei und ihren Massenmorden in grausamer Weise bewiesen”. Mixas Fazit: “Wo Gott geleugnet oder bekämpft wird, da wird bald auch der Mensche und seine Würde geleugnet und missachtet.”

Zwei Jahre zuvor wurde Walter Mixa von allen Seiten angegriffen, da er die besetzten Gebiete in Israel als “ghettoartig” bezeichnete und die Situation “fast schon Rassismus” sei. Trotz der unmenschlichen Bedingungen im Gazastreifen ist die Kritik (an Mixa) durchaus berechtigt, wenn man sich überlegt aus welchem Grund das Warschauer Ghetto errichtet wurde und aus welchem Grund die meterhohe Mauer in Jerusalem steht. Im ersten Fall handelte es sich um eine bewusste Unterdrückung der Juden mit dem Ziel der Eliminierung, während im zweiten Fall der Schutz der jüdischen Bürger vor palästinensischen Selbstmordattentätern im Vordergrund stand. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Isolation im Gazastreifen, unter der vor allem die Bevölkerung zu leiden hat, ist eine (äußerst komplizierte und vielschichtige) andere Frage, die hier aber weder beantwortet werden kann, noch soll.

Politische Fehltritte

Doch gehen wir nun weg vom allseits beliebten “Kirchenbashing”, denn nicht nur Mitglieder dieser Institution machen mit unangebrachten Vergleichen auf sich aufmerksam. Auch Politiker greifen ab und zu auf den Holocaustvergleich zurück. Die Rede soll hier nicht vom “Verrückten aus Teheran” (BILD) sein, der den Holocaust gleich ganz leugnet. Nein, auch “seriöse” Politiker lassen sich häufig zu Polemik herab und sprechen das aus, wofür sie später in den Medien regelrecht zerfetzt werden.

© Steffen Hellwig / PIXELIO

© Steffen Hellwig / PIXELIO

Gegen Ende letzten Jahrens passierte dies dem polnischen Präsidenten Lech Kacynski. Am 1. September 2009, 40 Jahre nach Beginn des zweiten Weltkriegs, verglich Kacynski die sowjetischen Morde an polnischen Offizieren mit den Morden an den Juden während des Krieges. Er sagte es gebe einen Vergleich zwischen diesen Verbrechen, auch wenn die Ausmaße verschieden gewesen seien: “Juden starben, weil sie Juden waren. Polnische Offiziere starben, weil sie polnische Offiziere waren”, so der Präsident. Hierfür erntete er vor allem vom Zentralrat der Juden scharfe Kritik. Der Vergleich sei, trotz allem Verständnis für den Schmerz des polnischen Volkes und die schlimme Erinnerung an das Schicksal der ermordeten Offiziere von Katyn, unangemessen und unangebracht, so Stephan Kramer gegenüber der der Frankfurter Rundschau. 1940 wurden in Katyn etwa 4000 polnische Offiziere von sowjetischen Streitkräften umgebracht. Drei Jahre später wurde das Massengrab von Einheiten der deutschen Wehrmacht entdeckt.

Drei Jahre vor Mixas Aussage über die “ghettoartigen” Zustände in den von Israel besetzten Gebieten, war es ein israelischer Politiker der unter anderem den Zorn des eigenen Premiers auf sich zog. Justizminister Josef Lapid sagte 2004 in einer Kabinettssitzung, in Hinblick auf die Militäroperation im Gazastreifen, dass das Bild einer alten Palästinenserin in den Trümmern ihres Hauses ihn “an meine Großmutter im Holocaust” erinnere. Weiterhin sprach er davon, dass es keine Vergebung für Menschen gebe, die eine alte Frau so behandelten. Diese Äußerung stoß nicht nur bei den Hardlinern der damals regierenden Likud-Partei auf Empörung. Lapid, welcher ein Holocaust-Überlebender und Vorsitzender der bürgerlich-säkularen Shinui-Partei ist, nannte den Abriss von Häusern im Gazastreifen “unmenschlich und unjüdisch” und warnte davor, dass Israel international geächtet werden könnte. Der damalige Regierungschef Ariel Scharon sagte, dass mit solchen Bemerkungen nur Öl ins Feuer gegossen werde, daraufhin betonte der Justizminister später, dass er Israel nicht mit Nazi-Deutschland vergleichen wolle, man sich aber fragen müsse, ob es korrekt sei, Häuser zu zerstören, die nicht von Extremisten genutzt würden.
Ein Jahr später setzte Ariel Scharon, nach langen innenpolitischen Auseinandersetzungen, den Abzug der Israelis aus dem Gazastreifen durch – zusammen mit dem Abbau sämtlicher jüdischen Siedlungen im Gebiet.

Die Fälle Annen und PETA

Die Verwendung des Holocaustbegriffs gibt auch den Gerichten immer wieder Anlass zu Tagungen. Im Jahr 2003 verhandelte das OLG Karlsruhe über den Fall des Gebrauches des Wortes Babycaust. Klaus Günter Annen, ein entschiedener Abtreibungsgegner, verbreitete Flugblätter mit diesem Begriff vor einer gynäkologischen Praxis. Weiterhin bezeichnete er den Schwangerschaftsabbruch mit der einhergehenden “Wehrlosigkeit der Opfer und Verbrennung ihrer Überreste” als neuen Holocaust. Die Äußerungen wurden später vom Bundesgerichtshof und vom Oberlandesgericht in Karlsruhe als legitime Meinungsäußerungen gewertet. Dazu das OLG:

„Nach diesen höchstrichterlichen Rechtsgrundsätzen stellen die Bezeichnungen der in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen als ‚Mord an unseren Kindern‘ und als ‚neuer Holocaust‘ zwar drastische und überzeichnende Formulierungen dar, die aber auch in ihrem konkreten Bezug zur Person und zur ärztlichen Tätigkeit des Klägers noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit getragen werden. […]“

„Der interessierte Leser des Flugblattes erkennt in diesen Bemerkungen den Protest eines entschiedenen Abtreibungsgegners, der mit plakativen und drastischen Formulierungen Aufmerksamkeit erregen will. Es geht dem Beklagten um die Vermittlung der Meinung, die auf Grund der gegenwärtigen Gesetzeslage herrschende Abtreibungspraxis in Deutschland stelle eine verwerfliche Massentötung (werdenden) menschlichen Lebens dar. Eine Gleichsetzung mit dem Holocaust in seinem geschichtlichen Sinne ist dem Kontext des Flugblattes nicht zu entnehmen. Das folgt schon daraus, dass der Beklagte auf der Rückseite des Flugblattes seinen Standpunkt näher begründet und argumentativ unterlegt.“

© Andreas Stix / PIXELIO

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Ein weiterer Streitpunkt um die Rechtmäßigkeit der Verwendung des Holocaustbegriffes war eine im März 2004 gestarte Kampange der Tierschutzorganisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA). Diese wollten mit einer Aktion unter dem Namen “Holocaust auf Ihrem Teller” auf die Missstände bei der Massentierhaltung aufmerksam machen. Hierzu wurden neben Aufnahmen aus der Massentierhaltung, Bilder von lebenden, wie toten KZ-Häftlingen plakatiert. Die Kampagne, welche in den USA und in Österreich durchgeführt wurde, erntete hierzulande scharfe Kritik, unter anderem von anderen Tierschützern und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Letzterer reichte auch Klage ein, welcher unter anderem vom Amtsgericht Stuttgart, dem Landesgericht Berlin und dem Bundesverfassungsgericht stattgegeben wurde, was dazu führte, dass PETA die Plakatierung rechtskräftig untersagt wurde. Der Vergleich zwischen “menschlichem würdenbegabtem Leben” und den Interessen des Tierschutzes würde zu einer “Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer” führen, so die Richter. Weiterhin würde die Kampagne eine “schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden” darstellen. In Österreich wurde die Aktion vom obersten Gerichtshof Österreichs (OGH) als rechtmäßig erklärt, jedoch wurde anerkannt, “dass die bekämpfte Kampagne zugunsten des Tierschutzes durchaus als pietätlos, geschmacklos, überzogen und sogar als unmoralisch beurteilt werden” könne.

Einige werden es nie lernen

In dieser nur kurz angerissenen Darstellung des Gebrauches des Holocaustbegriffes zeigt sich deutlich, dass dieser vor allem einem dient: der Instrumentalisierung. Diejenigen, die diesen Vergleich in der Öffentlichkeit ziehen, tuen dies vor allem um zu polarisieren und ihren eigenen Standpunkt in den Mittelpunkt zu rücken. Die, die diesen Schritt unternehmen, wissen anscheinend nicht, dass gewisse Grenzen gibt, die nicht überschritten werden sollten, zum einen aus Gründen der unverhältnismässigkeit, zum anderen vor allem aus Respekt vor den Opfern und der Hinterbliebenen. Denn nichts, wirklich garnichts, heutzutage lässt sich mit wohl schrecklichsten Verbrechen der (jüngsten) Menschheitsgeschichte vergleichen. Und alle die irgendwas auch immer mit dem Holocaust vergleichen, oder auch verglichen haben, die sollten einmal über ein altes Sprichwort nachdenken: Die Lautesten im Raum sind immer die Schwächsten.