Vergleiche gibt es in allen Formen und Farben. Preisvergleiche, Produktvergleiche, Vergleiche vor Gericht, oder auch nur Farbvergleiche. Wenige dieser Arten von Gegenüberstellungen schaffen es aber in die Leitmedien unserer Gesellschaft. Nur vereinzelt findet man kleinere Beiträge in Zeitungen, Nachrichtenmagazinen, oder sogar in Fernsehbeiträgen bezüglich eines Gerichtsvergleichs zwischen großen Konzernen, oder das Ergebnis diverser Studien. Nur in den sogenannten “Soft News” privater Fernsehsender, oder in diversen Hochglanzmagazinen findet man sie etwas häufiger.
Aber es gibt eine Ausnahme. Sozusagen der ultimative Vergleich, der zwar in etwa 100 Prozent der Fälle unangebracht ist, aber mit dem man sich der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sicher sein kann. Dieser EINE Vergleich ist der Holocaustvergleich, gern genommen von Populisten die mal wieder polarisieren, oder eine Debatte anheizen wollen, oder die einfach mal wieder Lust haben richtig schön drauf los zu pöbeln.
Geschichte, Klasse 9

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Für alle Leser mit Bildungslüche: das Wort Holocaust kommt aus dem griechischen und bedeutet “vollständig Verbranntes”, beziehungsweise “Brandopfer”. Es dient der Definition der massenhaften Ermordung der euröpäischen Juden während des zweiten Weltkrieges. Diesem historisch einzigartigen Verbrechen fielen über sechs Millionen Menschen zum Opfer. Der vom nationalsozialistischen Regime systematisch durchgeführte Völkermord wird auch Schoah (hebräisch für “Unheil”, “große Katastrophe”) genannt.
Dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte lässt sich in seiner Schrecklichkeit kaum übertreffen. Sollte es, was kein normal denkender Mensch jemals hoffen wird, wirklich übertroffen werden, wäre es wohl das größte Armutszeugnis der Menschheitsgeschichte. Trotzdem wird die Tatsache, dass mehr als sechs Millionen Menschen vorsätzlich umgebracht wurden, immer wieder für eigene Interessen und Zwecke instrumentalisiert, in Form von Vergleichen. Dabei scheint die Kirche, welche zur damaligen Zeit eine nicht gerade vorbildliche Rolle einnahm, man bedenke zum Beispiel die Fluchthilfen für führende Funktionäre nach Lateinamerika, ein besonderes Faible für diese morbide Form der Stimmungsmache zu haben.
Pietätslosigkeit von Gottes Gnaden
Jüngstes Beispiel: Raniero Cantalamesse, seines Zeichens Hausprediger des Vatikans, zitierte bei einer Messe am Karfreitag aus einem Brief eines nichtgenannten jüdischen Freundes. Dieser habe ihm geschrieben, dass die jüngsten Vorwürfe bezüglich der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche ihn an Kollektivschuld und “die schändlicheren Aspekte des Antisemitismus” erinnert hätten. Weiterhin sagte er, dass die Juden aus Erfahrung wissen würden, was es bedeutet Opfer kollektiver Gewalt zu sein und dass sie deswegen auch schnell die wiederkehrenden Symptome erkennen würden. Ein Faux-Pas erster Klasse, den sich da der persönliche Prediger von Papst Benedikt XVI. leistete und der schnell wütende Reaktionen nach sich zog.

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Der Zentralrat der Juden bezeichnete die Äußerungen als “Freichheit”: “Es ist widerwärtig und obszön und vor allem beleidigend gegenüber den Missbrauchsopfern und auch den Opfern der Schoah”, so Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrates gegenüber Associated Press. Kramer sieht in den Bemerkungen ein übliches Ablenkungsmanöver des Vatikans, wo die Täter zu Opfern gemacht werden sollen: “Ich hab bisher weder den Petersdom brennen sehen noch Gewaltausbrüche gegen katholische Priester”, so Kramer. Der Vatikan selber bemühte sich um Schadensbegrenzung. Pressesprecher Federico Lombardi distanzierte sich von den Äußerungen Cantalamessas, diese sollten nicht als offizielle Position des Vatikans interpretiert werden. Mitlerweile hat sich auch Cantalamessa für seine Worte entschuldigt. Es war nicht seine Absicht die Gefühle der Juden, oder die der Opfer von Pädophilie zu verletzen, so der “Corriere della Sera”.
Der Rambo unter den Bischöfen
Auch hierzulande gibt es einen Kirchenvertreter der mit diesem Feuer gespiel hat und sich, wie alle anderen zuvor und danach auch, fürchterlich daran verbrannt hat. Die Rede ist vom Augsburger Bischof Walter Mixa, dem zur Zeit vorgeworfen wird Kinder misshandelt zu haben und dem von deutschen Politikern bereits der Rücktritt nahegelgt wurde. Mixa nannte vergangenen Jahres die Zahl der von den Nationalsozialisten ermordeten Juden im Zusammenhang mit den, nach Expertenschätzungen, über neun Millionen Abtreibungen in den vergangenen Jahrzehnten (2005 versuchte sich der Kölner Erzbischof an genau diesem Vergleich und scheiterte kläglich, woraus Mixa anscheinend nicht lernte. Im selben Jahr noch, erschien überigens ein Buch vom damaligen Papst Johannes Paul II., in dem er ebenfalls die Abtreibung mit dem Holocaust verglich). Hiermit erntete er neben der Kritik der entrüsteten Öffentlichkeit, auch die des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Dieser sagte im ARD-Morgenmagazin vor dem Beginn der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Hamburg letzten Jahres: “Der Holocaust ist etwas Furchtbares. Und es gibt gar keine Möglichkeit den Holocaust einfach mit anderen Elementen zu vergleichen”. Auch der Zentralrat der Juden äußerte Entrüstung. Dieser warf Mixa eine “Instrumentalisierung der Holocaust-Opfer” vor.

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Das Thema scheint es Walter Mixa angetan zu haben. In seiner Osterpredigt letzten Jahres sprach er zwar nicht konkret vom Holocaust, wohlaber von dem System die diesen ermöglichten. Dies geschah nicht etwa in einer Andacht an die Opfer, nein es diente einem Angriff auf den Atheismus. Wörtlich nannte er eine ziemlich vage Kausalverbindung: “Die Unmenschlichkeit des praktizierenden Atheismus haben im vergangenen Jahrhundert die gottlosen Regime des Nationalsozialismus und des Kommunismus mit ihren Straflagern, ihrer Geheimpolizei und ihren Massenmorden in grausamer Weise bewiesen”. Mixas Fazit: “Wo Gott geleugnet oder bekämpft wird, da wird bald auch der Mensche und seine Würde geleugnet und missachtet.”
Zwei Jahre zuvor wurde Walter Mixa von allen Seiten angegriffen, da er die besetzten Gebiete in Israel als “ghettoartig” bezeichnete und die Situation “fast schon Rassismus” sei. Trotz der unmenschlichen Bedingungen im Gazastreifen ist die Kritik (an Mixa) durchaus berechtigt, wenn man sich überlegt aus welchem Grund das Warschauer Ghetto errichtet wurde und aus welchem Grund die meterhohe Mauer in Jerusalem steht. Im ersten Fall handelte es sich um eine bewusste Unterdrückung der Juden mit dem Ziel der Eliminierung, während im zweiten Fall der Schutz der jüdischen Bürger vor palästinensischen Selbstmordattentätern im Vordergrund stand. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Isolation im Gazastreifen, unter der vor allem die Bevölkerung zu leiden hat, ist eine (äußerst komplizierte und vielschichtige) andere Frage, die hier aber weder beantwortet werden kann, noch soll.
Politische Fehltritte
Doch gehen wir nun weg vom allseits beliebten “Kirchenbashing”, denn nicht nur Mitglieder dieser Institution machen mit unangebrachten Vergleichen auf sich aufmerksam. Auch Politiker greifen ab und zu auf den Holocaustvergleich zurück. Die Rede soll hier nicht vom “Verrückten aus Teheran” (BILD) sein, der den Holocaust gleich ganz leugnet. Nein, auch “seriöse” Politiker lassen sich häufig zu Polemik herab und sprechen das aus, wofür sie später in den Medien regelrecht zerfetzt werden.

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Gegen Ende letzten Jahrens passierte dies dem polnischen Präsidenten Lech Kacynski. Am 1. September 2009, 40 Jahre nach Beginn des zweiten Weltkriegs, verglich Kacynski die sowjetischen Morde an polnischen Offizieren mit den Morden an den Juden während des Krieges. Er sagte es gebe einen Vergleich zwischen diesen Verbrechen, auch wenn die Ausmaße verschieden gewesen seien: “Juden starben, weil sie Juden waren. Polnische Offiziere starben, weil sie polnische Offiziere waren”, so der Präsident. Hierfür erntete er vor allem vom Zentralrat der Juden scharfe Kritik. Der Vergleich sei, trotz allem Verständnis für den Schmerz des polnischen Volkes und die schlimme Erinnerung an das Schicksal der ermordeten Offiziere von Katyn, unangemessen und unangebracht, so Stephan Kramer gegenüber der der Frankfurter Rundschau. 1940 wurden in Katyn etwa 4000 polnische Offiziere von sowjetischen Streitkräften umgebracht. Drei Jahre später wurde das Massengrab von Einheiten der deutschen Wehrmacht entdeckt.
Drei Jahre vor Mixas Aussage über die “ghettoartigen” Zustände in den von Israel besetzten Gebieten, war es ein israelischer Politiker der unter anderem den Zorn des eigenen Premiers auf sich zog. Justizminister Josef Lapid sagte 2004 in einer Kabinettssitzung, in Hinblick auf die Militäroperation im Gazastreifen, dass das Bild einer alten Palästinenserin in den Trümmern ihres Hauses ihn “an meine Großmutter im Holocaust” erinnere. Weiterhin sprach er davon, dass es keine Vergebung für Menschen gebe, die eine alte Frau so behandelten. Diese Äußerung stoß nicht nur bei den Hardlinern der damals regierenden Likud-Partei auf Empörung. Lapid, welcher ein Holocaust-Überlebender und Vorsitzender der bürgerlich-säkularen Shinui-Partei ist, nannte den Abriss von Häusern im Gazastreifen “unmenschlich und unjüdisch” und warnte davor, dass Israel international geächtet werden könnte. Der damalige Regierungschef Ariel Scharon sagte, dass mit solchen Bemerkungen nur Öl ins Feuer gegossen werde, daraufhin betonte der Justizminister später, dass er Israel nicht mit Nazi-Deutschland vergleichen wolle, man sich aber fragen müsse, ob es korrekt sei, Häuser zu zerstören, die nicht von Extremisten genutzt würden.
Ein Jahr später setzte Ariel Scharon, nach langen innenpolitischen Auseinandersetzungen, den Abzug der Israelis aus dem Gazastreifen durch – zusammen mit dem Abbau sämtlicher jüdischen Siedlungen im Gebiet.
Die Fälle Annen und PETA
Die Verwendung des Holocaustbegriffs gibt auch den Gerichten immer wieder Anlass zu Tagungen. Im Jahr 2003 verhandelte das OLG Karlsruhe über den Fall des Gebrauches des Wortes Babycaust. Klaus Günter Annen, ein entschiedener Abtreibungsgegner, verbreitete Flugblätter mit diesem Begriff vor einer gynäkologischen Praxis. Weiterhin bezeichnete er den Schwangerschaftsabbruch mit der einhergehenden “Wehrlosigkeit der Opfer und Verbrennung ihrer Überreste” als neuen Holocaust. Die Äußerungen wurden später vom Bundesgerichtshof und vom Oberlandesgericht in Karlsruhe als legitime Meinungsäußerungen gewertet. Dazu das OLG:
„Nach diesen höchstrichterlichen Rechtsgrundsätzen stellen die Bezeichnungen der in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen als ‚Mord an unseren Kindern‘ und als ‚neuer Holocaust‘ zwar drastische und überzeichnende Formulierungen dar, die aber auch in ihrem konkreten Bezug zur Person und zur ärztlichen Tätigkeit des Klägers noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit getragen werden. […]“
„Der interessierte Leser des Flugblattes erkennt in diesen Bemerkungen den Protest eines entschiedenen Abtreibungsgegners, der mit plakativen und drastischen Formulierungen Aufmerksamkeit erregen will. Es geht dem Beklagten um die Vermittlung der Meinung, die auf Grund der gegenwärtigen Gesetzeslage herrschende Abtreibungspraxis in Deutschland stelle eine verwerfliche Massentötung (werdenden) menschlichen Lebens dar. Eine Gleichsetzung mit dem Holocaust in seinem geschichtlichen Sinne ist dem Kontext des Flugblattes nicht zu entnehmen. Das folgt schon daraus, dass der Beklagte auf der Rückseite des Flugblattes seinen Standpunkt näher begründet und argumentativ unterlegt.“

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Ein weiterer Streitpunkt um die Rechtmäßigkeit der Verwendung des Holocaustbegriffes war eine im März 2004 gestarte Kampange der Tierschutzorganisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA). Diese wollten mit einer Aktion unter dem Namen “Holocaust auf Ihrem Teller” auf die Missstände bei der Massentierhaltung aufmerksam machen. Hierzu wurden neben Aufnahmen aus der Massentierhaltung, Bilder von lebenden, wie toten KZ-Häftlingen plakatiert. Die Kampagne, welche in den USA und in Österreich durchgeführt wurde, erntete hierzulande scharfe Kritik, unter anderem von anderen Tierschützern und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Letzterer reichte auch Klage ein, welcher unter anderem vom Amtsgericht Stuttgart, dem Landesgericht Berlin und dem Bundesverfassungsgericht stattgegeben wurde, was dazu führte, dass PETA die Plakatierung rechtskräftig untersagt wurde. Der Vergleich zwischen “menschlichem würdenbegabtem Leben” und den Interessen des Tierschutzes würde zu einer “Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer” führen, so die Richter. Weiterhin würde die Kampagne eine “schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden” darstellen. In Österreich wurde die Aktion vom obersten Gerichtshof Österreichs (OGH) als rechtmäßig erklärt, jedoch wurde anerkannt, “dass die bekämpfte Kampagne zugunsten des Tierschutzes durchaus als pietätlos, geschmacklos, überzogen und sogar als unmoralisch beurteilt werden” könne.
Einige werden es nie lernen
In dieser nur kurz angerissenen Darstellung des Gebrauches des Holocaustbegriffes zeigt sich deutlich, dass dieser vor allem einem dient: der Instrumentalisierung. Diejenigen, die diesen Vergleich in der Öffentlichkeit ziehen, tuen dies vor allem um zu polarisieren und ihren eigenen Standpunkt in den Mittelpunkt zu rücken. Die, die diesen Schritt unternehmen, wissen anscheinend nicht, dass gewisse Grenzen gibt, die nicht überschritten werden sollten, zum einen aus Gründen der unverhältnismässigkeit, zum anderen vor allem aus Respekt vor den Opfern und der Hinterbliebenen. Denn nichts, wirklich garnichts, heutzutage lässt sich mit wohl schrecklichsten Verbrechen der (jüngsten) Menschheitsgeschichte vergleichen. Und alle die irgendwas auch immer mit dem Holocaust vergleichen, oder auch verglichen haben, die sollten einmal über ein altes Sprichwort nachdenken: Die Lautesten im Raum sind immer die Schwächsten.